Die Herausforderung
Der Dachstuhl eines denkmalgeschützten Gründerzeithauses in der Pfarrstraße in Berlin-Lichtenberg soll zu Wohnungen ausgebaut werden. Was auf den ersten Blick wie ein gewöhnliches Ausbauprojekt klingt, ist in Wahrheit ein Spagat zwischen zwei kaum vereinbaren Anforderungen: Denkmalschutz und Gesundheitsschutz.
Denn die Balken und Pfetten des historischen Dachstuhls sind mit DDT belastet — einem in der DDR weit verbreiteten, heute verbotenen Holzschutzmittel. Die Frage lautet: Wie können weite Teile des Dachstuhls erhalten bleiben, wenn die Hölzer nachweislich kontaminiert sind?
DDT-Belastung: Was bei der Untersuchung herauskam
An einem Bauteil des Dachstuhls befindet sich noch das originale Hinweisschild der Firma „Baureparaturen Lichtenberg": Im April 1987 wurde eine Imprägnierung mit dem Produkt DONALIT DLL vorgenommen — ein Holzschutzmittel, das die Wirkstoffe DDT, Lindan und PCP enthielt. Allesamt Stoffe, die heute als toxisch, krebserzeugend und persistent eingestuft sind.
Eine 2020 durchgeführte Laboranalyse bestätigte den Verdacht: Die DDT-Belastung im Vorderhaus lag bei 811 mg/kg — eine laut Bremer Umweltinstitut hohe Belastung, die ohne Sanierung eine Wohnnutzung ausschließt.
Das Dilemma: Abriss nicht genehmigungsfähig
Der naheliegende Schritt — vollständiger Austausch der kontaminierten Hölzer — ist aus bautechnischer Sicht die sicherste Lösung. Doch das Bauamt stellte klar: Ein vollständiger Rückbau des Dachstuhls wäre aus denkmalpflegerischen Gründen nicht genehmigungsfähig.
Das Gebäude ist Teil des denkmalgeschützten Ensembles „Viktoriastadt / Kaskelkiez" und dokumentiert in seiner Gesamtheit die städtebauliche Entwicklung der Berliner Vororte während der Industrialisierung. Der Dachstuhl besitzt nicht nur technischen, sondern auch lokal- und baugeschichtlichen Wert: Die damals beauftragte Firma „Baureparaturen Lichtenberg" ging aus dem Bauunternehmen Paul Binder hervor, das mit rund 70 Beschäftigten zahlreiche stadtbildprägende Bauwerke in Lichtenberg realisierte.
Die Lösung: Denkmalverträgliche Kapselung
In meinem Gutachten habe ich eine Kombinationslösung aus konservatorischem Erhalt und technischer Sanierung erarbeitet. Der Kern: Die historische Zimmermannsstruktur bleibt sichtbar erhalten, wird aber raumseitig so gekapselt, dass keine Schadstoffe in den Wohnraum gelangen können.
- Belass der historischen Dachkonstruktion unter Wahrung der originalen Zimmermannsstruktur
- Partieller Austausch statisch geschwächter Hölzer — neue Hölzer unbehandelt und markiert
- Staubarme Reinigung der Holzoberflächen mit HEPA-Absaugung gemäß TRGS 524
- Luftdichte Kapselung raumseitig mit PE- oder Alu-Verbundfolien (≥ 0,2 mm), Stöße verschweißt
- Innenbekleidung mit Gipsfaserplatten (F90 A) als Brand- und Schallschutz
- Diffusionsoffene Dämmebene auf der Außenseite zur Austrocknung
- Raumluftmessungen nach VDI 4300 vor und nach Fertigstellung (Grenzwert: ≤ 0,1 µg/m³ DDT)
Die Kapselung erfolgt bewusst nur raumseitig: So wird die Schadstoffemission in den Innenraum unterbunden, ohne das Holz bauphysikalisch abzusperren. Die Maßnahme ist zudem reversibel — ein wichtiger Aspekt aus denkmalpflegerischer Sicht.
Energetische Sanierung im gleichen Zug
Im Gutachten habe ich empfohlen, die energetische Sanierung der Dachfläche direkt mitzuplanen: eine Kombination aus Aufdachdämmung und innenliegender Zwischensparrendämmung. Die bestehende Dachlattung aus den 1980er-Jahren genügt den heutigen Anforderungen an Tragfähigkeit und Hinterlüftung nicht mehr und muss bei der Neueindeckung ohnehin ausgetauscht werden. So lassen sich Schadstoffsanierung, Energieoptimierung und Substanzerhalt in einem abgestimmten Vorgehen umsetzen.
Das Gebäude: Gründerzeit-Architektur der späten Neorenaissance
Das Objekt ist ein dreigeschossiger Putzbau mit symmetrisch gegliederter Straßenfassade, errichtet in der zweiten Hälfte des 19. Jahrhunderts als typisches Berliner Mietshaus. Das erste Obergeschoss — die sogenannte „Belétage" — ist durch aufwändig gestaltete Fensterverdachungen in Dreiecksform hervorgehoben.
Während der DDR-Zeit stand das Haus in kommunaler Verwaltung und verfiel über Jahrzehnte. Im Rahmen einer umfassenden Sanierung in den 2000er-Jahren wurde die Straßenfassade einschließlich Stuckornamente, Fensterfaschen, Gesimse und Verdachungen denkmalgerecht wiederhergestellt. Die Farbgestaltung erfolgte nach historischem Befund.
Fazit und weiteres Vorgehen
Die DDT-Belastung von bis zu 811 mg/kg macht eine Nutzung ohne Schutzmaßnahmen unmöglich. Ein vollständiger Rückbau kommt aus Denkmalschutzgründen nicht in Frage. Die erarbeitete Lösung — technisch kontrollierte Kapselung mit Luftdichtheitsnachweis und Raumluftüberwachung — bietet einen gangbaren Kompromiss zwischen Substanzerhalt und Gesundheitsschutz.
Ich habe eine Abstimmung mit dem Denkmalschutzbeauftragten des Bezirksamts Lichtenberg empfohlen, um das Sanierungskonzept verbindlich festzulegen. Während der gesamten Bau- und Sanierungsphase sind regelmäßige Kontrollbegehungen durch Denkmalschutz, Bauleitung, Sachverständigen und ausführende Fachfirma vorgesehen — nur so kann ein Ergebnis erzielt werden, das den historischen Wert bewahrt und die gesundheitliche Unbedenklichkeit gewährleistet.